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STEUERTIPP für unsere gewerblichen Kunden


Am 01.01.2008 sind in Deutschland neue Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter in Kraft getreten. Wirtschaftsgüter dürfen künftig bis zum Preis von 150 Euro netto sofort in voller Höhe abgeschrieben werden (bisherige Grenze: 410 Euro netto). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von >150 bis 1.000 Euro netto sind danach als Sammelposten zu buchen und müssen zwingend über fünf Jahre abgeschrieben werden. Das ist für viele Güter, die bisher über 3 Jahre abgeschrieben wurden, z.B. Computer und Drucker, eine Verschlechterung um 2 Jahre.

Wenn Sie also die Beschaffung von Hardware planen sollten Sie diese Änderungen berücksichtigen, gegebenenfalls macht es betriebswirtschaftlich durchaus Sinn ein Gerät unterhalb der Schwellenwerte durch Aufrüstung mit einer größeren Festplatte oder zusätzlichem Arbeitsspeicher aufzuwerten oder ein geringfügig teureres Gerät (> EUR 1.000,-)  zu wählen.